Geschäftsführer eines KMUs im Vorfeld einer zu erwartenden Insolvenz:
„Wie führe ich das Verfahren im Sinne des Gesetzgebers für Mitarbeiter, Kunden und Vertragspartner inhaltlich wie juristisch so durch, dass der Schaden für alle minimiert wird?“
Situation:
Durch die Vertragskündigung von Großkunden erfolgt ein starker Umsatzeinbruch. Alle Kostensenkungen sowie der Versuch, aus mittelfristigen Miet- und Leasingverträgen auszusteigen, gelingen nicht. Durch arbeitsrechtliche Vorgaben des Gesetzgebers kann das Personal nicht reduziert werden. Eine Weiterführung des Geschäftes durch eine arbeitsfähige zweite GmbH scheitert am Betriebsübergang.
Lösungen:
Bei folgenden konkreten Aufgaben wird der GF beraten und unterstützt:
- Die Errechnung des Stichtages (vor der Überschuldung) für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf der Grundlage der BWA und eigener Liquiditätspläne
- Die detaillierte Darlegung der Vermögensverhältnisse der GmbH als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens
- Die Umsetzung aller Optionen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Insolvenzeröffnung, damit die vertraglichen Beziehungen zu den verbliebenen Kunden erfüllt werden können
- Die Vermittlung von Mitarbeitern zu Branchenkollegen
- Die Vorfinanzierung der Gehälter durch Insolvenzausfallgeld
Ergebnis im Zeitraum von drei Monaten:
- Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte die Kundenliste durch die zweite GmbH erworben werden, welche die Verwaltung des Kundenstammes übernahm
- Durch die Beauftragung von geeigneten Nachauftragnehmern wurde das verbliebene Geschäft weitergeführt
- Alle Auflagen des Insolvenzverwalters konnten inhaltlich/juristisch erfüllt werden
- Die Mitarbeiter hatten keinen Gehaltsausfall
- Die Vermögensgegenstände und die Lagerbestände der GmbH i. L. wurden durch eine Verwertungsgesellschaft inventarisiert und im Bieterverfahren verkauft
- Alle offenen Forderungen der GmbH i .L. konnten eingeholt werden
- Die Geschäftskonten wurden ausgekehrt und ohne Verbindlichkeiten einer privaten Bürgschaft des Geschäftsführers geschlossen
Stimme des Geschäftsführers:
„Das Insolvenzverfahren wurde Dank der kompetenten Unterstützung mit nur minimalen Verlusten für alle Beteiligten abgewickelt. Als Geschäftsführer wurde ich in keinem Fall in die persönliche Haftung genommen. Die noch verbliebenen Kunden konnten durch die ununterbrochene Betreuung im Bestand erhalten bleiben.“